Als Crémant bezeichnete man früher einen (echten) Champagner, der mit der Hälfte des sonst üblichen Überdrucks von etwa 6 bar ausgebaut wurde. Er wies nur winzige Perlen auf und bildete einen feinen Schaum auf der Oberfläche. Der Begriff ""Cremant"" war gesetzlich nicht geschützt und wurde auch außerhalb der Champagne für Schaumweine verwendet. Dort gab man die Bezeichnung aus Gründen der Namensexklusivität in den 1970er Jahren schließlich auf. Seit dem 1. September 1994 ist Cremant der Sammelbegriff für hochwertige Schaumweine, die nach der traditionellen Methode (Méthode traditionelle), jedoch nicht in der Champagne hergestellt werden. Der Ausdruck ""Méthode champenoise"" auf Etiketten ist ebenfalls nur noch dem Champagner vorbehalten. Aber auch ein Cremant muss verschiedene Qualitätskriterien erfüllen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Pressung aus ganzen Trauben, die Verwendung von Grundweinen aus der entsprechenden Appellation D'Originé (AOC), höchstens 100 Liter Most aus 150 Kilogramm Trauben, eine Mindestlagerung von zwölf Monaten (davon neun auf der Hefe), eine obligatorische Geschmacksprüfung u.a. Zudem gibt es in jedem Anbaugebiet vorgeschriebene Höchsterträge von 50 bis 80 Hektolitern pro Hektar Rebfläche, die nicht überschritten werden dürfen.
Die drei bekanntesten Sorten bzw. Regionen sind der Cremant d'Alsace (Elsass), der Cremant de Bourgogne (Burgund) und der Cremant de Loire aus dem gleichnamigen Weinbaugebiet. Darüber hinaus gibt es kleinere Anbaugebiete (Die, Limoux, Jura) sowie Cremants aus Belgien und Luxemburg. Die zugelassenen Rebsorten unterscheiden sich je nach Region, sind aber innerhalb einer Appellation gesetzlich festgeschrieben. Ein Cremant d'Alsace beispielsweise darf nur aus Riesling, Pinot Gris, Pinot Noir, Pinot Blanc, Auxerrois und Chardonnay produziert werden. Einheitlich geregelt ist in Frankreich und den anderen Ländern das o.g. Herstellungsverfahren. Ähnlich wie in der Champagne können für einen Cremant auch allein rote Trauben verwendet werden. Diese Schaumweine werden auf dem Etikett als Blanc de Noirs ausgewiesen. Die aus weißen Trauben gewonnenen Cremants heißen Blanc de Blancs. Außerdem gibt es noch die Variante rosé.
Als Crémant bezeichnete man früher einen (echten) Champagner, der mit der Hälfte des sonst üblichen Überdrucks von etwa 6 bar ausgebaut wurde. Er wies nur winzige Perlen auf und bildete einen...
mehr erfahren » Fenster schließen Als Crémant bezeichnete man früher einen (echten) Champagner, der mit der Hälfte des sonst üblichen Überdrucks von etwa 6 bar ausgebaut wurde. Er wies nur winzige Perlen auf und bildete einen feinen Schaum auf der Oberfläche. Der Begriff ""Cremant"" war gesetzlich nicht geschützt und wurde auch außerhalb der Champagne für Schaumweine verwendet. Dort gab man die Bezeichnung aus Gründen der Namensexklusivität in den 1970er Jahren schließlich auf. Seit dem 1. September 1994 ist Cremant der Sammelbegriff für hochwertige Schaumweine, die nach der traditionellen Methode (Méthode traditionelle), jedoch nicht in der Champagne hergestellt werden. Der Ausdruck ""Méthode champenoise"" auf Etiketten ist ebenfalls nur noch dem Champagner vorbehalten. Aber auch ein Cremant muss verschiedene Qualitätskriterien erfüllen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Pressung aus ganzen Trauben, die Verwendung von Grundweinen aus der entsprechenden Appellation D'Originé (AOC), höchstens 100 Liter Most aus 150 Kilogramm Trauben, eine Mindestlagerung von zwölf Monaten (davon neun auf der Hefe), eine obligatorische Geschmacksprüfung u.a. Zudem gibt es in jedem Anbaugebiet vorgeschriebene Höchsterträge von 50 bis 80 Hektolitern pro Hektar Rebfläche, die nicht überschritten werden dürfen.
Die drei bekanntesten Sorten bzw. Regionen sind der Cremant d'Alsace (Elsass), der Cremant de Bourgogne (Burgund) und der Cremant de Loire aus dem gleichnamigen Weinbaugebiet. Darüber hinaus gibt es kleinere Anbaugebiete (Die, Limoux, Jura) sowie Cremants aus Belgien und Luxemburg. Die zugelassenen Rebsorten unterscheiden sich je nach Region, sind aber innerhalb einer Appellation gesetzlich festgeschrieben. Ein Cremant d'Alsace beispielsweise darf nur aus Riesling, Pinot Gris, Pinot Noir, Pinot Blanc, Auxerrois und Chardonnay produziert werden. Einheitlich geregelt ist in Frankreich und den anderen Ländern das o.g. Herstellungsverfahren. Ähnlich wie in der Champagne können für einen Cremant auch allein rote Trauben verwendet werden. Diese Schaumweine werden auf dem Etikett als Blanc de Noirs ausgewiesen. Die aus weißen Trauben gewonnenen Cremants heißen Blanc de Blancs. Außerdem gibt es noch die Variante rosé.