Halbtrockene Weine
Halbtrockene Weine liegen geschmacklich zwischen den trockenen und lieblichen Weinen. Im Gegensatz zur feinherben Geschmacksrichtung sind halbtrockene Weine gesetzlich definiert und dürfen einen vorhandenen Restzuckergehalt zwischen 9 und 18 Gramm pro Liter aufweisen. Weine dieser Geschmacksrichtung werden in der Regel in der Gärung abgestoppt, um die feine Restsüße zu erhalten. Auch bei diesen Weinen hat das deutsche Weingesetz eine Regel zur geschmacklichen Balance zwischen Säure und Zucker entwickelt. Steigt der Unterschied zwischen Säure und Zucker auf über 10 Gramm pro Liter, ist der Wein als lieblich zu deklarieren, da der wahrgenommene Geschmack auf Grund der erheblich geringeren Säure so um einiges süßer wirkt.